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01

In welcher Regelmässigkeit sollte das Gebiss kontrolliert und korrigiert werden ?

Bei Pferden, die sich noch im Zahnwechsel befinden - also bis zum 5. Lebensjahr - ist

eine 1/2 - jährliche Kontrolle ab dem 3. Lebensjahr ratsam.

Das Gleiche gilt für alle Pferde ab 5 Jahren, bei denen Gebissanomalien bekannt sind.

Für alle anderen Pferde gilt :           1 x jährlich !!

02

Wie weit fahre ich für eine Behandlung ?

Bei Übernahme der Anfahrtskosten besteht keine Begrenzung. 

 

03

Mit welchen Kosten ist eine Behandlung verbunden?

 

Jede Behandlung wird individuell nach Aufwand abgerechnet, wobei genaue Aussagen zum Behandlungsaufwand erst nach der Voruntersuchung des Pferdes möglich sind.

Anfahrt und Kosten für den TA werden separat berechnet.

 

04

Welche Arbeitsbedingungen sind für eine Behandlung nötig?

 

Vorraussetzung für einen reibungslosen und erfolgreichen Behandlungsablauf :

  • Stromanschluss 230V

  • frisches Wasser

  • eine überdachte Hängemöglichkeit in einer Mindesthöhe von 230cm

05

Was ist nach der Behandlung beachten?
  • Um eine Schlundverstopfung zu vermeiden, darf Ihr Pferd während der Aufwachphase keine Möglichkeit erhalten, Futter und Wasser aufzunehmen

  • an einem trockenen, zugluftfreien Ort ohne Störungen wacht Ihr Pferd am besten auf

  • Hilfreich dabei ist eine Abschwitzdecke

  • durch das Offenhalten des Pferdemauls während der Behandlung ist ein anschließender   

       "Muskelkater" im Bereich der Kaumuskulatur möglich

       Ihr Pferd wird sich, ggf. unterstützt durch eine angepasste Schmerzmittelgabe, in den      

       Folgetagen davon erholen

  • während dieses Zeitraumes können Sie Ihr Pferd durch eingeweichtes Futter, wie z.B. Mash, ergänzend ernähren

06

Was ist nach Zahnextraktionen zu beachten ?

 

Abhängig vom Umfang des Eingriffes kann es notwendig sein, an den Folgetagen eine Wundkontrolle durchzuführen.

Nach der Entfernung eines oder mehrerer Wolfszähne sollten Sie Ihrem Pferd eine Ruhephase ohne Gebiss von mindestens 7 Tagen gewähren.

Nach der Behandlung kann ggf. ein Schmerzmittel für die folgenden Tage durch den Tierarzt verschrieben werden.

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